Bildungspaket
Für alle Kinder und Jugendlichen aus Familien mit geringem eigenem Einkommen gibt es - seit dem 1. Januar 2011 - zusätzliche Unterstützung. Für die Teilnahme an Sportangeboten stehen Gutscheine im Wert von derzeit 15,00 Euro pro Monat zur Verfügung.Das Bildungspaket soll ermöglichen, dass Kinder und Jugendliche in der Schule und in der Freizeit ohne Einschränkungen mitmachen, mitleisten und teilnehmen können.
Ab sofort können diese Kinder und Jugendlichen zum Beispiel bei Ausflügen und Ferienfreizeiten mitfahren, Sport- oder Musikangebote nutzen, bei Bedarf Nachhilfe bekommen oder am gemeinschaftlichen Mittagessen in der Schule, im Hort, in der Kindertageseinrichtung oder bei der Tagesmutter teilnehmen.
- Hier können Sie sich die Liste der Kooperationspartner für soziale und kulturelle Angebote herunterladen.
- Hier können Sie sich die Liste der Kooperationspartner für die Erteilung von Nachhilfe herunterladen.
Lassen Sie Ihre Kinder daran teilhaben!
Alle Familien mit Kindern und Jugendlichen unter 18 beziehungsweise 25 Jahren, die
- Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) oder
- Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung (SGB XII) oder
- Wohngeld oder
- Kinderzuschlag oder
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten oder
- nur geringe Haushaltseinkommen erzielen (nach Prüfung),
sind grundsätzlich leistungsberechtigt und haben einen Rechtsanspruch auf die Leistungen des Bildungspakets.